Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns sehr oft gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Telematikinfrastruktur (TI)
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Gemeinsam mit Ihnen planen und realisieren wir den Anschluss Ihrer Apotheke an die TI. Dazu benötigen Sie einige Produkte und Vorbereitung.
Die wichtigsten Fragen, Antworten und ein Glossar haben wir hier für Sie zusammengefasst. Sie können auch alle Fragen, Antworten und das Glossar als PDF-Dokument herunterladen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Änderungen sind jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich.
Mit dem Beschluss des E-Health-Gesetzes wurde die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) festgelegt – die Basis für ein vernetztes und digitalisiertes Gesundheitswesen.
Im dritten Quartal 2020 soll auch die Anbindung der Apotheken an die TI abgeschlossen sein.
Die Apothekerin bzw. der Apotheker werden künftig ihren Patienten einen elektronischen Medikationsplan ausstellen, sowie mit digitalen Rezepten arbeiten können.
Der Patient wird auf Wunsch über eine digitale Patientenakte verfügen, die zwischen den Leistungserbringern ausgetauscht werden kann.
Damit die Apothekerin und der Apotheker diese benutzen können, müssen sie einen sog. Konnektor und Kartenlesegeräte in ihre Apotheke integrieren.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Seit 2017 findet bereits der bundeseinheitliche Medikationsplan Anwendung. Mit dem eMP wird jeweils der aktuelle Plan des Kunden auf seiner eGK gespeichert. Da Apothekenkunden ihren eMP künftig mit ihrer eGK immer bei sich tragen, kann man von einer gesteigerten Nachfrage ausgehen.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Auf der eGK werden in Zukunft hilfreiche Daten gespeichert, die im Notfall Leben retten: chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten, CAVE-Hinweise sowie Kontaktdaten der Angehörigen.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Mit ihrem Heilberufsausweis (HBA) werden Dokumente elektronisch signiert. Damit ist die Echtheit der jeweiligen Dokumente sichergestellt.
Somit können alle am Prozess beteiligten Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte oder Apotheker) schnell und sicher miteinander kommunizieren.
Weiterhin sind das E-Rezept, telemedizinische Anwendungen und die elektronische Patientenakte geplant.
Bis heute ist nur der Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) über den Konnektor möglich.
Die gematik schreibt hierzu:
Mit dieser Anwendung wird online geprüft, ob die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktuell sind bzw. ob überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht.
Bei Bedarf werden bestimmte Daten aktualisiert.
Ein Austausch der Karte – zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen – ist dann nicht mehr notwendig.
Aktuell befinden sich folgende Informationen auf der eGK, die mittels VSDM abgerufen werden:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Geschlecht
- Krankenversichertennummer
- Versichertenstatus
Nach Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) müssen Apotheken bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI), angebunden sein.
Hierfür hält die gematik eine Checkliste als PDF (externer Link) bereit.
Der Heilberufsausweis (HBA) dient der Identifikation von Apothekerinnen und Apothekern. Mit dem HBA kann auf die gespeicherten Daten der eGK eines Patienten zugegriffen, oder ein Dokument mit rechtsgültiger elektronischer Signatur versehen werden.
Der HBA kann bei der jeweiligen Landesapothekerkammer beantragt werden und muss am Tag der Installation vorliegen.
Eine SMC-B Karte (Security Module Card Typ B genannt), ist eine Smartcard, die eine Apotheke oder eine Praxis als medizinische Einrichtung gegenüber der TI authentisiert.
Ohne diese Karte kann die Installation der TI nicht abgeschlossen werden. Die SMC-B Smartcard kann bei der zuständigen Landesapothekerkammer beantragt werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
Der von der Telekonnekt angebotene Konnektor, der RISE Konnektor, ist vergleichbar mit einem Router. Über ein geschütztes Virtual Private Network (VPN), dem TI-VPN-Zugangsdienst, entsteht eine sichere Verbindung zum Datenaustausch zwischen Leistungserbringer und zentraler TI-Stelle.
Der Konnektor stellt die Verbindung zwischen den E-Health-Kartenterminals und der Apothekensoftware her, tauscht Daten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus und macht die Verwendung des Heilberufsausweises (HBA) zur Prüfung und Erzeugung von qualifizierten Signaturen möglich.
Aktuell ist der RISE Konnektor ein sog. VSDM-Konnektor. Mit dem Update auf die eHealth-Version sind die eHealth-Fachanwendungen nutzbar. Mit dem geplanten Update des Konnektors Anfang des zweiten Quartals erfolgt die Rechnungsstellung.
Bis zum 30.09.2020 muss Ihre Apotheke mit einem vergütungsfähigen Konnektor an die TI angeschlossen sein.
Insgesamt pro Apotheke werden für den einmaligen Anschluss der Hardware 2642 € erstattet.
Diese Pauschale umfasst:
- 1 eHealth – Konnektor, inklusive zugehörige SMC – K Smartcard
- 1 gSMC – KT Smartcard pro Kartenterminal
- 2 stationäre eHealth – Kartenterminals (KT), stationär oder integriert in einer Cherry Tastatur (schwarz oder weiß)
Außerdem eine Aufwandspauschale für installationsbedingte Ausfallzeiten und Schulung.
Ab einer jährlichen Packungsabgabemenge von mehr als 20000 Stück werden zusätzlich weitere Kartenterminals zu je 450 € erstattet. (Je nach Kundenfrequenz der Apotheke, Packungszahlen laut Meldung beim NNF)
Weiterhin wird quartalsweise eine Betriebskostenpauschale für das Servicepaket in Höhe von 210 € erstattet.
Diese umfasst:
- Zugang zur Telematikinfrastruktur mittels VPN – Zugangsdienst
- Betrieb des eHealth – Konnektors, inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration sowie Erhalt der Funktionsfähigkeit der gSMC – K
- Betrieb der stationären eHealth – Kartenterminals, inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration sowie Erhalt der Funktionsfähigkeit der gSMC – KT Smartcards
Durch Refinanzierungsvereinbarung zwischen DAV /GKV (externer link, PDF) geregelt.
Durch Refinanzierungsvereinbarung zwischen DAV /GKV (externer link, PDF) geregelt.
Das Servicepaket ist verpflichtend und beinhaltet die monatliche Gebühr für den VPN-Zugangsdienst sowie etwaige Wartungsarbeiten und Updates für den VPN-Zugangsdienst der TI und des Konnektors. Updates werden in der Regel automatisch außerhalb der Öffnungszeiten eingespielt (Ausnahme: Wenn akute Probleme auftreten, können auch Updates während der Öffnungszeit eingespielt werden).
In der Regel dauert die Installation inkl. Einweisung der Mitarbeiter durch unsere TI-Spezialisten ca. 90 Minuten.
Die Installation wird von einem qualifizierten Techniker durchgeführt.
Die Installationen sind im Laufe des zweiten Quartals 2020 geplant.
Selbstverständlich wird mit Ihnen ein Termin zur Installation abgestimmt.
Der Techniker integriert den Konnektor und Kartenlesegeräte in Ihr bestehendes Apothekennetzwerk und konfiguriert Ihre Apothekensoftware. Hier kann es zu kurzen Unterbrechungen des Betriebs kommen.
Nein, die Installation kann nur über einen geschulten TI-Spezialisten erfolgen.
Wir arbeiten bereits an dem CIDA TI-Modul, das die Schnittstelle zwischen RISE-Konnektor und CIDAnova-Plus/CORA darstellen wird. Damit wird gewährleistet, dass Ihre Software mit dem TI-Paket der Telekonnekt uneingeschränkt funktioniert.
Beachten Sie bitte, dass TI-Komponenten von anderen Anbietern als der TELEKONNEKT NICHT unterstützt werden.
Die Hardware des RISE-Konnektors ist kompatibel mit allen kommenden Updates, inklusive des sog. ePA Konnektors und hat für seinen technologischen Vorsprung u.a. den Förderungszuschlag der Krankenkassen erhalten. Das Gerät verfügt über einen 8 GB großen Arbeitsspeicher, der auch für die künftigen Fachanwendungen problemlos die nötige Rechenleistung bereitstellen wird.
Nein. Der Konnektor und die Kartenterminals benötigen eine kabelgebundene Netzwerkanbindung. Auch der Filialrechner mit CIDAnova-Plus/CORA darf laut Sicherheitsvorgaben der gematik nicht über WLAN mit Ihrem Netzwerk/Router verbunden sein, sondern muss per Kabel ans Netzwerk angeschlossen werden.
Ja. Die Funktion des normalen Internetrouters wird durch den Konnektor nicht beeinflusst.
Wir empfehlen eindringlich, die Komponenten nicht selbstständig zu beschaffen. Andere Geräte werden vom CIDA TI-Modul NICHT unterstützt.
Mit dem TI-Paket der TELEKONNEKT bieten wir eine Komplettlösung aus einer Hand für die sichere Integration der Telematikinfrastruktur. Basierend auf dem RISE-Konnektor hat die TELEKONNEKT ein TI-Paket zusammengestellt, das durch Robustheit, Einfachheit in der Installation und Wartung überzeugt, sowie bei zukunftsweisenden eHealth-Anwendungen führend ist.
Ja! Hierfür müssen Sie sich nur eine SMC-B- und HBA-Smartcard besorgen, die anschließend von uns per Fernwartung im Konnektor eingerichtet werden.
Kartenleser
Technische Details zum Kartenleser finden Sie im Datenblatt (PDF).
Tastaturen
Die Cherry-Tastaturen sind in weiß und schwarz erhältlich. Weitere Angaben finden Sie im Datenblatt (PDF).
CIDA TI-Modul
Schnittstelle (Software) zur Anbindung der CIDA-Warenwirtschaft an die Telematik Infrastruktur.
DVG
Digitale Versorgung Gesetz
eGK
Elektronische Gesundheitskarte
eHBA
Elektronischer Heilberufsausweis (HBA = Heilberufsausweis), der bei der Landesapothekerkammer beantragt werden muss.
eHealth
eHealth ist ein Sammelbegriff für den Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen.
ePa
Elektronische Patientenakte
gSMC-K Smartcard
Gerätespezifische Security Module Card, Typ Konnektor. Diese Gerätekarte wird in Konnektoren fest verbaut, anschließend versiegelt und identifiziert den Konnektor innerhalb der Telematik Infrastruktur eindeutig.
gSMC-KT Smartcard
Gerätespezifische Security Module Card, Typ Kartenterminal. Diese Gerätekarte wird in stationären eHealth-Terminals fest verbaut, anschließend versiegelt und identifiziert das Terminal innerhalb der Telematik Infrastruktur eindeutig.
NFDM
Notfalldatenmanagement
QES
Qualifizierte elektronische Signatur
SMC-B Smartcard
Security Module Card – Betriebsstätte. Elektronischer Institutionsausweis, der zur Authentisierung einer Apotheke gegenüber den Diensten der Telematik Infrastruktur (TI) dient. Die SMC-B Smartcard muss bei der Landesapothekerkammer beantragt werden.
TI
Telematik Infrastruktur
VPN
Virtuelles Privates Netzwerk
VSDM
Versichertenstammdatenmanagement (Versichertenstammdatenabgleich)
WLAN
Wireless Local Area Network, deutsch: drahtloses lokales Netzwerk/lokales Funknetzwerk
Zurück zu Infothek